Covid-19-Impfung: Wichtige Informationen für die Aids- und Drogenhilfe

Originaltext und Erstveröffentlichung unter: https://saferuse-nrw.de/Saferuse-NRW/front_content.php?idcat=2417&idart=7729

Seit dem 27. Dezember 2020 werden in Deutschland und auch in NRW die ersten Impfungen gegen Covid-19 vorgenommen. Die Impfung wurde von vielen herbeigesehnt und ist mit Hoffnungen, aber auch Ängsten und Vorbehalten verbunden: Zum einen ist die Impfung derzeit der aussichtsreichste, langfristige Weg, um die Corona-Pandemie einzudämmen und damit eine schrittweise Rückkehr zu unserem gewohnten Alltag zu ermöglichen. Zum anderen bleiben aber einige aufgrund der verhältnismäßig schnellen Zulassungsverfahren für die derzeit verfügbaren Impfstoffe skeptisch oder haben zumindest noch offene Fragen.

Umso wichtiger ist es, über die Impfstoffe und ihre Zulassung, die Impfstrategie und deren Umsetzung auf Basis vorhandener Evidenz zu informieren. Dies sind Informationen, die auch für die Zielgruppen der Aidshilfe- und Drogenhilfe-Arbeit relevant sein werden.

Fest steht bislang, dass die bisher zugelassenen Impfstoffe eine sehr gute Schutzwirkung bieten und die Nebenwirkungen gering sind. Auf Basis der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut hat die Bundesregierung eine Impfverordnung erlassen, welche den priorisierten Zugang zur Impfung regelt. Eine Priorisierung ist notwendig, da nicht auf Anhieb genug Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen, die dies möchten, unmittelbar zu impfen. Priorisiert werden deshalb Gruppen aufgrund eines besonderen Risikos – vor allem Alter, berufliche Risiken (z.B. Arbeit im Alten- oder Pflegeheim) oder Vorerkrankungen. Die Impfung erfolgt über mobile Impfteams sowie über die eigens eingerichteten Impfzentren, die jedoch in NRW noch nicht in Betrieb sind.

Nach den Gruppen mit höchster und hoher Priorität (Gruppe 1 und 2) folgt die dritte Gruppe mit erhöhter Priorität. Dies umfasst Personen mit verschiedenen Krankheitsbildern wie zum Beispiel HIV, chronischen Lebererkrankungen, COPD oder Asthma, und auch Personen „mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen“, und wird auch viele Nutzer*innen und Klient*innen aus der Aidshilfe- und Drogenhilfearbeit oder in der Betreuung Gefangener betreffen. Der Bereich „Justiz“ schließlich ist als eigene Kategorie in der dritten Kategorie benannt. Wie der Zugang Gefangener zur Impfung gewährleistet werden wird, ist noch nicht klar. In einem Beschluss der Herbstkonferenz der Justizminister*innen hatten sich diese jedenfalls dafür ausgesprochen, die Zugehörigkeit eines großen Teils der Gefangenen zu Risikogruppen sowie die besondere Schutzpflicht des Staates gegenüber Inhaftierten zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, finden sich auf den Websites folgender Institutionen: