Strafvollzug

Wir könnten es kurz und bündig auf einen Satz bringen – „ Drogengebraucher, die wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz inhaftiert sind und keine fremden Rechtsgüter (Personen und Sachen) geschädigt haben, gehören nicht in den Knast“.

Die Realität allerdings erfordert von JES eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema „Menschen in Haft“. Aufgabe von JES ist es, der (Fach-)Öffentlichkeit und politisch Verantwortlichen die Situation von Drogenkonsumenten in Haft näherzubringen. Geht man davon aus, dass zwischen 20-40% aller Inhaftierten Drogenkonsumenten sind und ein großer Teil ihren Konsum in Haft fortsetzen, hat der Staat der für die Unversehrtheit der Gefangenen verantwortlich ist, die Pflicht Präventionsangebote wie  Substitution und Spritzenvergabe vorzuhalten. Das Ziel von JES ist es daher, dem Wert „Gesundheit“ in Haft  eine größere Bedeutung beizumessen. Das heißt u.a. dass die Angebote, die sich außerhalb von Haft als erfolgreich erweisen, auch in Haft vorgehalten werden müssen. Hierzu gehört u.a. die Behandlung von Infektionen wie HIV und Hepatitis nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft.

gesundinhaft.eu