Bundeskabinett erleichtert Substitutionsversorgung

Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung  beschlossen.

Die Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dient dem Ziel, die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften für die medizinische Behandlung mit Betäubungsmitteln an den aktuellen Stand der Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis anzupassen. Sie berücksichtigt dabei auch die Erfahrungen mit den durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) eingeführten, pandemiebedingten Ausnahmeregelungen für die Substitutionstherapie Opioidabhängiger.

So werden zum Beispiel die Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme des Substitutionsmittels bis zu sieben Tage in eine dauerhafte Regelung überführt, Möglichkeiten einer telemedizinischen Konsultation bei der Verschreibung geschaffen sowie der  Personenkreis, der das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Gebrauch überlassen kann, erweitert.

Die Verordnung zur Änderung der BtMVV sieht darüber hinaus die Streichung der Regelungen zu den Höchstverschreibungsmengen für Betäubungsmittel nach der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes vor. Die bisherigen Vorgaben entsprechen nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfordernissen der ärztlichen Praxis, weil sie nicht mehr mit den auf dem Arzneimittelmarkt vorhandenen Betäubungsmitteldarreichungsformen kompatibel sind. Sie sind zukünftig verzichtbar, weil sie nicht zu einer zusätzlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs beitragen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 8. April 2023 in Kraft treten.