Gemäß § 8 Absatz 2 der Krankentransportrichtlinien haben Substituierte ein gleiches Anrecht auf Erstattung wie etwa Dialysepatienten. Als Vorlage für einen Antrag kann der beiliegende Text dienen. Er geht auf eine Vorarbeit der langjährigen und inzwischen für ihr Engagement von der Kammer geehrten Substitutionsärztin Frau Hönekopp zurück, die sich auch mehrere Jahre im DGS-Vorstand engagiert hat.Fahrtkosten_Substitution
Vielleicht gefällt dir auch
Ralf Gerlach, Heino Stöver (Hrsg.)
In einem sehr lesenswerten Beitrag setzt sich die Süddeutsche Zeitung mit der bayrischen Drogenpolitik auseinander.
Seit einiger Zeit hat der JES Bundesverband auch eine Facebookseite eingerichtet, auf der regelmäßig interessante Inhalte und Links gepostet werden. Schaut doch […]
JES wird 25 und dieses herausragende Jubiläum soll unter anderem mit einer Festschrift gewürdigt werden. So bunt, chaotisch, radikal, politisch, freundlich, seriös […]