Gemäß § 8 Absatz 2 der Krankentransportrichtlinien haben Substituierte ein gleiches Anrecht auf Erstattung wie etwa Dialysepatienten. Als Vorlage für einen Antrag kann der beiliegende Text dienen. Er geht auf eine Vorarbeit der langjährigen und inzwischen für ihr Engagement von der Kammer geehrten Substitutionsärztin Frau Hönekopp zurück, die sich auch mehrere Jahre im DGS-Vorstand engagiert hat.Fahrtkosten_Substitution
Vielleicht gefällt dir auch
Erstmalig wird der Welt Drogen Bericht in 5 thematischen Booklets vorgestellt. Er verschafft damit einen komprimierten Überblick über die aktuelle Entwicklung im […]
Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung unseres JES Bundesverbands stellt der JES Vorstand seine Arbeit und Entwicklung des zurückliegenden Jahres vor. Die Mitglieder, […]
JES Bundesverband kritisiert fehlende Fachkunde und Neutralität des Landgerichts Augsburg im Urteil zur Substitutionsbehandlung in Haft.
Von Spritzen- und Nadeltauschprogrammen zur Konsumutensilienvergabe Aufgrund der Eigenschaften des Hepatitis-C-Virus (leichte Übertragbarkeit, lange Überlebensfähigkeit) und der Epidemiologie (weite Verbreitung von Hepatitis […]