Gemäß § 8 Absatz 2 der Krankentransportrichtlinien haben Substituierte ein gleiches Anrecht auf Erstattung wie etwa Dialysepatienten. Als Vorlage für einen Antrag kann der beiliegende Text dienen. Er geht auf eine Vorarbeit der langjährigen und inzwischen für ihr Engagement von der Kammer geehrten Substitutionsärztin Frau Hönekopp zurück, die sich auch mehrere Jahre im DGS-Vorstand engagiert hat.Fahrtkosten_Substitution
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Die Übernahme von Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung unter ALG II Bezug ist lt. Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden möglich.
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