JES kritisiert Urteil des LG Augsburg in Sachen „Substitution in Haft“ scharf

Die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger stellt seit mehr als 30 Jahren eine der
erfolgreichsten Behandlungsformen der Opiatabhängigkeit dar. In Deutschland werden aktuell ca.
80.000 Opiatkonsumenten substituiert. Die zumeist eingesetzten Medikamente Methadon und
Buprenorphin wurden in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen.
An bayrischen Gerichten und am bayrischen Justizvollzug scheint diese Entwicklung unbemerkt vorbeigezogen sein. Anders lässtsich das urteil des AG Augsburg nicht nachvollziehen.
In beiden Fällen, die nachfolgend vorgestellt werden, sieht das Gericht die Substitution als nicht geeignet um den Inhaftierten eine Unterstützung hin zu gesundheitlicher und sozialer Stabilität zu geben.
Sowohl die Deutsche AIDS Hilfe alsauch andere Verbände sehen diese Urteile als Skandal an und werden weitere Schritte einleiten um die Antragsteller in einer möglichen Revision zu unterstützen.