Selbsthilfeförderung für JES durch Krankenkassen

Für viele JES Gruppen stellt die Förderung nach §20c der Krankenkassen eine wichtige Basis da, um die JES Arbeit nicht aus eigenen privaten Mitteln bezahlen zu müssen.
Anders als auf der Bundeseben besteht für die Landes- und Regionalförderung die Möglichkeit Anträge für das Jahr 2011 bis zum 31.03.2011 bei den entsprechenden sStellen einzureichen. Anbei findet Ihr eine Tabelle mit allen Links und Ansprechpartnern für eure jeweiligen Bundesländer.
Lasst euch durch das Antragsformular nicht abschrecken. Die Anträge sind leicht auszufüllen. Solltet ihr Hilfe benötigen wendet euch an den JES Bundesvorstand.
Wichtig ist, dass eure Gruppe keine Rechtsform (z.B ein e.V.) haben muss um eine Förderung zu erhalten.
Also, nichts wie ran. Diese Chance solltet ihr euch nicht entgehen lassen