Neue Richtlinien zur Substitution

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger überarbeitet. Die geschah mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung von Opiatabhängigen weiter zu verbessern und mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Substitutionsbehandlung zu engagieren. Die Novellierung der 2001 verabschiedeten Richtlinie war aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich geworden. Die neuen Richtlinien legen fest, dass die Substitution Opiatabhängiger neben der schrittweisen Entwöhnung auch eingesetzt werden kann, um schwere Begleiterkrankungen zu behandeln oder Risiken während einer Schwangerschaft und nach der Geburt zu reduzieren. Zudem konkretisieren die Vorschriften Art und Umfang der psychosozialen Betreuung und fordert die Kostenträger auf, entsprechende Angebote flächendeckend sicherzustellen. Darüber hinaus ersetzt die Novelle die bislang gültigen formalisierten Fristenregelungen durch neue Vorgaben, die sich am individuellen Therapieverlauf orientieren und die Entscheidungsfreiheit des Arztes stärken. Dies gelte sowohl für die begleitenden Arzt-Patienten-Kontakte als auch für Beigebrauchskontrollen und Take-home-Verordnungen, so die BÄK. Zudem sollen zukünftig Beratungskommissionen, die eng mit den Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen zusammenarbeiten, die Rolle der Ärztekammern in der Qualitätssicherung der Substitution stärken.