Retardiertes Morphin zur Substitution wieder verfügbar

Bedingt durch europaweite Produktionsprobleme kam es zu einem Engpass in der Versorgung von Substitutionspatient*innen die mit dem Medikament „SUBSTITOL“ behandelt werden.

Nun ist die Versorgung wieder sichergestellt. Zwar ist SUBSTITOL weiterhin nicht verfügbar, aber es ist ein wirkstoffgleiches Medikament verfügbar.

Hier die wichtigsten Infos für Ärzt*innen und Apotheker*innen

 

Bitte nehmt das mit zu euren Ärzt*innen
  1. GL Pharma hat erklärt, die Versorgung der in Deutschland mit Substitol® medikamentös behandelten Opioidabhängigen mit Compensan® ohne Mehrkosten für die Krankenkassen übernehmen zu können.
  2. Die Bundesopiumstelle im BfArM hat einem Importeur die betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung zum Import von Compensan aus Österreich erteilt. Die Exportgenehmigung aus Österreich wurde GL Pharma erteilt
  3. Die Ware ist in Deutschland eingetroffen.
  4. Ab sofort (Mittwoch, 21.07.2021) kann gemäß §73 (3) AMG bestellt werden:
AEP GmbH, Industriegebiet Süd A31, 63755 Alzenau
www.aep.de, Telefon: +49 (0) 6188.99 37 37 0, Fax: +49 (0) 6188 99 37 37 3

          Die Verordnungen können ausgestellt werden für:

          Compensan (Morphin HCl) retard Filmtabletten, 100mg und 200mg. Das Medikament liegt in der Packungsgröße 
30 Stück Filmtabletten vor. Vermerken Sie auf dem Rezept den Zusatz: Verordnung gemäß §73 (3) AMG.

Leiten Sie diese Informationen bitte auch weiter an die mit Ihnen kooperierenden Apotheken und an substituierende ärztliche Kolleginnen und Kollegen. Und informieren Sie Ihre mit retardiertem Morphin substituierten Patientinnen und Patienten, dass sie ab sofort als Substitol®-Substitut Compensan® retard Filmtabletten in den Zubereitungen 100mg und 200mg verordnet bekommen können. Die Auslieferung in die Apotheken müsste bei umgehender Bestellung bis spätestens Freitag, 23.7.2021, vonstatten gehen können.